TIKI - Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB)

Stand Juni 2023

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von IT-Leistungen durch die Technologisches Institut für angewandte Künstliche Intelligenz GmbH, Prinz-Ludwig-Straße 5, 92637 Weiden (im folgenden „TIKI“)

Inhalt

  1. Anwendungsbereich
  2. Vertragsschluss und -durchführung
  3. Leistungserbringung
  4. Sonderregelungen zum Corona-Virus
  5. Leistungsänderungen
  6. Vergütung und Fälligkeit
  7. Mitwirkungs- und Informationspflichten
  8. Haftung
  9. Referenzliste
  10. Allgemeiner Datenschutz
  11. Vertraulichkeit
  12. Kündigung
  13. Exportkontrolle
  14. Außerordentliche Kündigung
  15. Änderung der AGBs
  16. Verbraucherschlichtung
  17. Salvatorische Klausel
  18. Gerichtsstand und anwendbares Recht, Sonstiges

 

1. Anwendungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) gelten für sämtliche durch die Technologisches Institut für angewandte Künstliche Intelligenz GmbH (im Folgenden „TIKI“) bereitgestellten und durch den Kunden in Anspruch genommenen IT-Leistungen. Soweit vereinbart, gelten ergänzend die Sonderbedingungen für Consulting, Dienstleistungsverträge und Platform as a Service (im Folgenden „PaaS“).
  • Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn sie diesen Bedingungen nicht entgegenstehen. Eine Bezugnahme von TIKI auf ein Schreiben, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, stellt keine solche ausdrückliche Zustimmung dar.
  • Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

2. Vertragsschluss und -durchführung

  1. Die Angebote von TIKI sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens TIKI mit dem Inhalt dieser Bedingungen zustande.
  2. Mit einer eventuellen Bestellung unterbreitet der Kunde TIKI ein Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Angebotes gebunden. Die Annahme der Leistungen des Kunden gilt insbesondere als Anerkennung vorliegender Bedingungen.

3. Leistungserbringung

  1. TIKI erbringt die Leistungen auf dem zur Verfügung stehenden Stand der Technik.
  2. Soweit Liefer- oder Leistungstermine genannt werden, gelten diese nur dann als verbindlich, wenn diese von TIKI in Schriftform als verbindlich bezeichnet worden sind.
  3. Es steht TIKI frei, im Rahmen der Vertragserfüllung Subunternehmer sowie Dritte zur Leistungserfüllung einzusetzen.
  4. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen, die TIKI die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, ohne dass hierauf Einfluss besteht, verlängern Vertragsfristen und verbindliche Liefertermine um die Zeiträume der Behinderung. Hierzu gehören neben Naturereignissen insbesondere unvorhersehbare Materialknappheit, Arbeitskämpfe und äußere Betriebsstörungen.
  5. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von IT-Leistungen durch TIKI. Die Einzelheiten der Leistungserbringung, wie Leistungsziele, -gegenstand, -umfang, -inhalt, -orte, fachliche und technische Rahmenbedingungen sowie die für die Leistungen zu zahlende Vergütung, vereinbaren die Parteien in einem gesonderten Dokument.

4. Sonderregelungen zum Corona-Virus

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es weiterhin insbesondere im Rahmen der Leistungserbringung zu Beeinträchtigungen durch Krankheitsfälle bei Mitarbeitern von TIKI, hoheitlichen Anforderungen, die den Betrieb der TIKI einschränken oder untersagen, oder durch faktische Umstände, die der Umsetzung der hoheitlichen und/oder medizinischen Empfehlungen zur Krankheitsprävention und Eindämmung der Corona-Pandemie dienen (insbesondere das sog. „social distancing“), kommen. Insoweit kann es zu Leistungserschwernissen, Leistungsverzögerungen und zu Verspätung in der Leistungserbringung durch TIKI kommen.

Diesbezüglich gelten folgende Sonderregelungen zur Corona-Pandemie:

  1. Corona-bedingte Erschwernisse sind als Konsequenz der Corona-Pandemie als Fälle der „höheren Gewalt“ anzusehen.
  2. Die aus der Corona-Pandemie folgenden Erschwernisse, Beeinträchtigungen und ggf. eintretenden Leistungsverschiebungen bzw. Leistungsverzögerungen werden durch TIKI nicht übernommen. Insoweit haftet TIKI nicht für Schäden, Verzug oder Unmöglichkeitsfolgen, die aus der Corona-Pandemie resultieren oder mit dieser in Zusammenhang stehen.
  3. Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden wird, bezogen auf Ereignisse, die aus der Corona-Pandemie resultieren, dahingehend modifiziert, dass der Kunde nur zurücktreten kann, wenn das Ereignis aus der Corona-Pandemie mehr als zwölf Monate seit dem vereinbarten Lieferdatum/der vereinbarten Lieferzeit andauert. Das Recht, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt selbstverständlich unberührt.

5. Leistungsänderungen

  1. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss weitere Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen, teilt TIKI dem Kunden unverzüglich mit, ob die Änderungen möglich sind und welche Auswirkungen diese auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere auf Leistungstermine und die vereinbarte Vergütung haben.
  2. Erfordert das Änderungsverlangen eine detaillierte Prüfung durch TIKI, so trägt der Kunde die Kosten dieser Prüfung. Dieser wird durch TIKI vorab über die geschätzte Dauer und Kosten dieser detaillierten Prüfung, die vorläufige Beurteilung der Realisierungsaussichten und soweit vorhanden die ungefähren Auswirkungen auf den Vertrag, insbesondere auf Termine und die vereinbarte Vergütung informiert.
  3. TIKI wird während des laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen unverändert weiterführen, es sei denn der Kunde weist TIKI an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Die Kosten für die im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung erbrachten und zu erbringenden Leistungen müssen bis zur Einigung über eine Leistungsänderung weiterhin vom Kunden getragen werden.

6. Vergütung und Fälligkeit

  1. Soweit eine Vergütung für die von TIKI zu erbringenden Leistungen nicht individuell vereinbart worden ist, gelten für die Leistungen von TIKI, die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen allgemeinen Preislisten der TIKI und verstehen sich ab dem Betriebssitz der TIKI. Auf sämtliche Vergütungen wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe geschuldet.
  2. Soweit die Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, legt TIKI dem Kunden monatlich eine Aufstellung über die Arbeitsleistung für den vorangegangenen Monat vor und stellt diese in Rechnung. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, ist die Vergütung automatisch mit Ablauf des jeweiligen Monats fällig. Sofern ein gesonderter Zahlungsplan vereinbart worden ist, sind die Abschlagszahlungen hiernach auszurichten.
  3. Zur Erbringung der Leistung des Anbieters erforderliche Reisen sind in der für die Leistung vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Sie werden nach Beauftragung jeweils nach gesonderter Vereinbarung gesondert berechnet. Reisezeiten gelten als Zeiten der Leistungserbringung und werden nach Aufwand mit 50% des jeweiligen Tagessatzes abgerechnet.
  4. Soweit vorstehend nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Rechnungen spätestens 14Tage nach Zugang ohne Abzug bargeldlos auf eine von TIKI angegebene Bankverbindung fällig. Maßgeblich für die Wahrung des Zahlungsziels ist das Datum, zu dem der Rechnungsbetrag dem Anbieter gutgeschrieben wird.
  5. Für den Fall, dass der Kunde nach Auftragserteilung den mit TIKI abgeschlossenen Vertrag vorzeitig kündigt, ist TIKI berechtigt, den gesamten Vergütungsanspruch abzüglich der ersparten Aufwendungen gegen Darlegung der ersparten Aufwendungen vom Kunden geltend zu machen.
  6. TIKI ist jedoch auch berechtigt, anstelle der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen pauschal 20 % der vereinbarten Vergütung als Aufwands- und Verwaltungsersatz von dem Kunden im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden zu verlangen.

7. Gewährleistung

Das Gewährleistungsrecht des Kunden beschränkt sich – unabhängig von der Vertragsart – zunächst auf Nachbesserung, sofern das Gewährleistungsrecht aufgrund dieser Vorschriften nicht ausgeschlossen oder der Anspruch des Kunden verjährt ist. TIKI hat – soweit dem Kunden ein Nachbesserungsrecht zusteht – jeweils das Recht, an Stelle der Nachbesserung an den Kunden eine Ersatzlieferung des Vertragsgegenstandes gleicher Art und Güte zu liefern. TIKI ist wenigstens zweimal zur Nachbesserung für jeden vom Kunden berechtigterweise gerügten Mangel berechtigt. Schlägt die Nachbesserung durch TIKI nach Übereinstimmung der Vertragsparteien endgültig fehl oder ist dem Kunden nach der zweiten Nachbesserung eine weitere Nachbesserung nicht mehr zumutbar, kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Leistung nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) von TIKI verlangen.

TIKI steht für jede Nachbesserung ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, der sich nach Art und Umfang des Mangels richtet. Mindestens beträgt dieser jedoch eine Woche ab Mitteilung des Mangels durch den Kunden.

8. Mitwirkung- und Informationspflichten

  1. Die Parteien sind gegenseitig zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der jeweils anderen Partei verpflichtet. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, sind Mitwirkungspflichten des Kunden ohne Vergütungsanspruch zu erbringen.
  2. Der Kunde hat die Leistungen von TIKI durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird TIKI insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich zur Verfügung stellen. Soweit dieses für die Leistungsdurchführung erforderlich ist, wird er den Mitarbeitern von TIKI im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu den Geschäftsräumen oder bei Bedarf einen Remotezugang auf die relevanten Systeme ermöglichen.
  3. Soweit TIKI Vertragsleistungen innerhalb der IT-Infrastruktur des Kunden erbringt, obliegt es der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Einrichtung einer ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung sowie hinreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen, um die Daten und Systeme gegen unbeabsichtigten zufälligen Verlust oder gezielte Angriffe, gleich welcher Art, Die diesbezüglichen Sicherheitsmaßnahmen verwirklichen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sämtlicher Daten und Dienste. Ihre Einrichtung spiegelt den Stand der Technik wider und liegt hinsichtlich ihrer konkreten Implementierung im Ermessen des Kunden.
  4. TIKI ist berechtigt, vergebliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die darauf beruhen, dass infolge unzureichender Hard- und Softwareumgebung oder unzureichenden technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen Dienste oder Daten nicht oder nicht mehr verfügbar sind.
  5. Der Kunde gewährt TIKI zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu seinen Systemen, nach Wahl von TIKI unmittelbar und/oder mittels Fernzugriff.
  6. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
  7. Kennzeichnungen der Arbeitsergebnisse, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
  8. Soweit TIKI durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der vorstehenden Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden an der Erbringung ihrer Leistungen gehindert ist, besteht keine Verantwortlichkeit für sich daraus ergebende Leistungsmängel. Entsprechendes gilt für Vertragsstrafen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden trotz eigener Mitwirkung gleichwohl eingetreten wäre.
  9. Der Kunde erstattet TIKI die Aufwände, welche TIKI aufgrund der nicht oder nicht fristgerecht erbrachten Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die eigene Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Darüber hinaus bestehende gesetzliche Rechtsbehelfe und Ansprüche zugunsten von TIKI bleiben unberührt.

9. Haftung

  1. Soweit der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB geschlossen wurde, gilt folgendes:

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TIKI oder von Seiten derer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet TIKI nach den     gesetzlichen Regeln, ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung der TIKI auf den vorherseh-baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

  1. Soweit eine vertragliche Vereinbarung mit einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen wurde, gilt folgendes: a)Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegen TIKI wird – soweit die Voraussetzung von Ziffer 1 nicht erfüllt ist – auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der TIKI bei Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen beschränkt. Im Übrigen wird ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
  2. Der Höhe nach beschränkt sich der dem Kunden gegen TIKI zustehende Schadenersatzanspruch auf den dem Kunden aus dem Vertrag real entstandenen Schaden, insbesondere auf die vom Kunden auf den Vertragsgegenstand tatsächlich erbrachten, für den Kunden nutzlosen Aufwendungen und den dem Kunden tatsächlich entgangenen Gewinn, der vom Kunden durch Vorlage von Originalbelegen zu belegen ist. Der Ersatz eines fiktiven entgangenen Gewinns wird ausgeschlossen.
  3. Bei der Lieferung oder Zurverfügungstellung von Software durch TIKI beschränkt sich die Haftung der TIKI auf die durch die fehlerhafte Software beschädigte Hardware des Kunden und auf die Kosten, die dem Kunden durch die vorübergehende Anmietung von Ersatzhard- und -software entsteht. Für den Ersatz von entgangenem Gewinn sowie die Höhe des ersatzfähigen Schadens gilt b). Der Kunde verpflichtet sich in einem derartigen Fall, die Anmietung von Ersatzgeräten und Ersatzsoftware vorab mit TIKI abzustimmen. Voraussetzung für die Berechtigung des Kunden zur Anmietung eines Ersatzgerätes oder Ersatzsoftware ist, dass TIKI kein Nachbesserungsrecht mehr nach § 5 zusteht.
  4. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten übernimmt TIKI keine Haftung. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften der TIKI oder als mit TIKI vereinbart.
  5. Für den Verlust von Daten übernimmt TIKI keine Haftung. Die Datensicherung ist in jedem Fall Aufgabe des Kunden. Der Kunde sichert TIKI bereits jetzt zu, dass er vor Beginn der Tätigkeit TIKI sämtliche seiner Daten auf gesondert aufbewahrten Datensicherungsbändern abgesichert hat.
  6. TIKI übernimmt keine Haftung für den vom Kunden mit der von TIKI zu erbringenden Dienstleistung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg.
  7. TIKI haftet unbeschadet vorstehender Ziffer im Übrigen nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, für Schäden, die aus einer einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Anbieters grob fahrlässig verursacht worden sind. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Für eine Haftung nach dieser Ziffer vereinbaren die Parteien – unter Berücksichtigung von Art und Umfang der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen – einen Haftungshöchstbetrag pro Schadensfall in Höhe von EUR 100.000,00 (maximal EUR 200.000,00 pro Kalenderjahr). Eine weitergehende Haftung von TIKI ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen in diesen Bedingungen ausgeschlossen.
  8. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und/oder Organe von TIKI. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Haftung von TIKI im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Freistellungspflichten.
  10. Wird TIKI durch Dritte wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter aus dem Markenrecht, dem Urheberrecht, dem Patentgesetz, dem Geschmacksmusterrecht, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte in Anspruch genommen, so stellt der Kunde TIKI auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen frei. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde die Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat. Das vertreten müssen wird vermutet. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung. Der Kunde hat TIKI hinreichend Gelegenheit zur Verteidigung seiner rechtlich geschätzten Interessen zu geben. Der Kunde ist ohne Zustimmung von TIKI nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, wenn er TIKI nicht von sämtlichen verfahrensgegenständlichen Ansprüchen freistellt.

10. Referenzliste

TIKI ist berechtigt, den Kunden als solchen zu referenzieren. Das Recht umfasst die namentliche Nennung, die Beschreibung des UseCases, sowie die Verwendung des Unternehmenslogos in einer Referenzliste und die Veröffentlichung zu Werbezwecken. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft widersprechen. TIKI ist jedoch nicht verpflichtet, Werbung, die zum Zeitpunkt des Widerspruches des Kunden bereits veröffentlicht wurde, zurückzurufen oder zu ändern.

11. Allgemeiner Datenschutz

  1. Die Parteien versichern, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Soweit TIKI im Zuge der Erbringung der IT-Leistungen auf personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Kunden sowie Dritten Zugriff besitzt und verarbeitet, verständigen sich die Parteien gesondert über die Qualifizierung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
  2. Sollen von TIKI besondere Kategorien personenbezogener Daten und Inhalte im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden, hat der Kunde TIKI hierüber gesondert und unverzüglich zu unterrichten.
  3. TIKI ist zur anonymisierten Datenerhebung und Auswertung im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung zum Zweck der Verbesserung seiner Produkte berechtigt.

12. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, Informationen und andere Materialien der jeweils anderen Partei, die als „vertraulich“ gekennzeichnet oder sonst als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how (im Folgenden „vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind nicht verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie Subunternehmer, die zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden. Zum Schutz der vertraulichen Informationen haben die Parteien dasselbe Maß an Sorgfalt wie für eigene vertrauliche Informationen anzuwenden.
  2. Die Geheimhaltungspflicht nach dieser Ziffer gilt nicht für vertrauliche Informationen, (a) die bereits vor der Weitergabe durch die offenlegende Partei im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei waren; (b) die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden; (c) die die empfangende Partei ohne Auflagen zur Verschwiegenheit rechtmäßig von Dritten erhalten hat; (d) die von der offenlegenden Partei Dritten gegenüber ohne Auflagen zur Verschwiegenheit offen gelegt werden; (e) die kraft Gesetzes offen gelegt werden müssen; oder (g) die mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offen gelegt werden dürfen.

13. Kündigung

  1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in den Vertragsunterlagen besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich diese um den gleichen Zeitraum, wenn der Vertrag nicht 3 (drei) Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit durch eine der Parteien gekündigt worden ist.
  2. Hat der Kunde mehrere Leistungen beauftragt, sind die Parteien unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen berechtigt, einzelne IT-Leistungen zu kündigen.
  3. Ist keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, können die IT-Leistungen mit 3 (drei)-monatiger Frist gekündigt werden.
  4. Den Parteien bleibt das Recht vorbehalten, den Vertrag mittels außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Parteien ihre jeweiligen vertragswesentlichen Pflichten verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Gründe, die zur einseitigen fristlosen Kündigung berechtigen, sind insbesondere (i) ein Verzug des Vertragspartners auf eine Mahnung für fällige Vergütungsansprüche von TIKI von länger als 30 Tagen, (ii) die Eröffnung eines Insolenz- oder eines gerichtliches Vergleichsverfahren gegen eine Partei oder (iii) bei einer Leistungsverzögerung durch TIKI, wenn die Behebung in zeitlicher Hinsicht für den Kunden nach Abwägung der wechselseitigen wirtschaftlichen Leistungsinteressen unzumutbar ist.
  5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Exportkontrolle

  1. Stellt sich vor Leistungserbringung heraus, dass der Vertragserfüllung seitens TIKIHindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen, ist TIKI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren hemmen die Lieferfrist. Im Falle von Dauerschuldverhältnissen ist TIKI berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn sich derartige Hindernisse erst während der Vertragsdurchführung zeigen. Im Fall eines Rücktritts oder einer Kündigung nach dieser Ziffer ist die Geltendmachung eines Schadens durch den Kunden ausgeschlossen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung der Vertragsleistungen zum Zwecke der Lieferung benötigt werden und aus der Sphäre des Kunden stammen.
  3. Der Kunde hat bei Weitergabe, Übertragung oder einer sonstigen Überlassung der vom Anbieter zu liefernden Vertragsleistungen an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des Zoll und (Re-)Exportkontrollrechts einzuhalten und hierfür erforderliche Genehmigungen einzuholen.
  4. Die Vertragsleistungen dürfen nicht für militärische oder nukleartechnische Zwecke verwendet werden.

15. Außerordentliche Kündigung

  1. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung wird durch diese Bedingungen nicht beschränkt.
  2. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht für TIKI insbesondere
  3. wenn der Kunde wiederholt gegen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis verstößt und TIKI den Kunden zuvor zumindest in Textform abgemahnt hat.
  4. der Kunde sich mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet und TIKI den Kunden vorher unter Hinweis auf die beabsichtigte außerordentliche Kündigung zumindest in Textform abgemahnt hat. Bei Dauerschuldverhältnissen ist ein wichtiger Grund bei Zahlungsverzug auch dann gegeben, wenn der Kunde sich mit mehr als zwei Monatsraten oder einem Betrag, der der Höhe nach zwei Monatsraten umfasst, in Verzug befindet.
  5. wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Im Falle der vorläufigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der wichtige Grund gegeben, wenn der Antrag auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht innerhalb von 14 Tagen abgelehnt wird.
  6. wenn eine der Vertragsparteien seine Zahlungen einstellt oder sich mit einer nicht unerheblichen Zahlung (mehr als 30 Tage) in Verzug befindet.

16. Änderung der AGBs

TIKI behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, wenn ein hinreichender Grund hierfür gegeben ist. Gründe sind insbesondere im Falle der Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten zu sehen. TIKI wird dem Kunden über die Änderung unter Angabe der Gründe mindestens 6 (sechs) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Kunde kann den neuen Bedingungen bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. TIKI besitzt im Falle des Widerspruches des Kunden ein Wahlrecht, ob der Vertrag unter Fortgeltung der alten Bedingungen fortgesetzt oder mit Datum des Wirksamwerdens der neuen Regelungen gekündigt wird.

17. Verbraucherschlichtung

Die TIKI nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Klausel zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und die gesetzlich zulässig ist.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht, Sonstiges

  1. Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Weiden i. d. OPf.
  3. Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz der TIKI.
  4. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen und Absprachen der Schriftform bedürfen. Dasselbe gilt für die Abweichung vom Schriftformerfordernis.

 

Technologisches Institut für angewandte Künstliche Intelligenz GmbH

Prinz-Ludwig-Straße 5

92637 Weiden

Telefon: +49 961 204 98764

E-Mail: info(at)tiki-institut.com